Satzung von Wolfdog4life
Hinweis zur Satzung
Diese Fassung dient der transparenten öffentlichen Information über die Satzung von WOLFDOG4LIFE.
Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die in polnischer Sprache errichtete und im Zusammenhang mit der Eintragung der Stiftung beim Krajowy Rejestr Sądowy (KRS) zugrunde gelegte Fassung.
Die nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsbereiche beschreiben den satzungsmäßigen rechtlichen Rahmen der Stiftung. Sie bedeuten nicht, dass sämtliche genannten Tätigkeiten aktuell ausgeübt oder angeboten werden.
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
- Die Stiftung „Wolfdog4life“ (nachfolgend: „Stiftung“) wurde von animals@shop sp. z o.o. mit Sitz in Danzig gegründet und basiert auf dem polnischen Stiftungsgesetz vom 6. April 1984 sowie dieser Satzung.
- Die Stiftung besitzt eigene Rechtspersönlichkeit.
- Der Sitz der Stiftung befindet sich in Danzig.
- Die Stiftung wird auf unbestimmte Zeit gegründet.
- Die Stiftung ist sowohl in Polen als auch im Ausland tätig, gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Die Stiftung kann Niederlassungen und Vertretungen im In- und Ausland einrichten.
Kapitel II – Ziele und Grundsätze der Tätigkeit der Stiftung
1. Ziele der Stiftung
Zweck der Stiftung ist insbesondere:
- der Aufbau und Betrieb eines Rehabilitationszentrums für Wildtiere,
- Umweltbildung und Natur- und Tierschutz,
- Förderung des ökologischen Bewusstseins,
- Durchführung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen, auch online,
- Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Natur- und Artenschutzes.
2. Maßnahmen zur Erfüllung der Stiftungsziele
Zur Erfüllung dieser Ziele unternimmt die Stiftung insbesondere:
- Durchführung von Spendenkampagnen, Charity-Events und Fundraising,
- Aufklärungskampagnen und Informationsarbeit,
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Organisationen und freiwilligen Helfern,
- Organisation von Workshops, Schulungen, Vorträgen und Konferenzen,
- Verkauf von Produkten zur Unterstützung der Stiftungsziele, zum Beispiel Merchandise und digitale Produkte,
- Aufbau von Netzwerken, auch international.
3. Community und Mitgliedschaften
Die Stiftung kann Ehrenmitgliedschaften vergeben und digitale Community-Plattformen betreiben.
Kapitel III – Vermögen und Einnahmen der Stiftung
- Das Gründungskapital beträgt 1.000 PLN sowie weiteres erworbenes Vermögen.
- Einnahmequellen der Stiftung sind insbesondere:
- Spenden, auch in Kryptowährungen, Erbschaften und Vermächtnisse,
- Subventionen und Fördermittel,
- Erträge aus Stiftungsvermögen,
- entgeltliche gemeinnützige Tätigkeiten,
- Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen der Stiftungsziele,
- Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit gemäß Satzung.
- Die Stiftung kann Eigentum, Rechte und Immobilien erwerben und verwalten.
- Sie führt ihre Buchhaltung und Finanzen nach geltendem polnischem Recht.
- Sämtliche Einnahmen werden ausschließlich zur Erreichung der Stiftungsziele verwendet.
- Eine Vorteilsgewährung an Vorstandsmitglieder oder nahestehende Personen ist nur zu marktüblichen Bedingungen zulässig.
Kapitel IV – Entgeltliche und unentgeltliche Tätigkeiten
- Die Stiftung kann sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Tätigkeiten ausführen, sofern diese im Einklang mit ihren Zielen stehen.
- Dabei gelten die Vorschriften des Gesetzes über gemeinnützige Tätigkeit und Freiwilligendienst.
- Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zur Erreichung der Satzungsziele verwendet werden.
Kapitel V – Organe der Stiftung
- Das leitende Organ der Stiftung ist der Vorstand (Zarząd).
- Der Vorstand besteht aus mindestens einer und maximal drei Personen und wird vom Gründer bestellt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die Stiftung nach außen.
- Mitglieder des Vorstands können entgeltlich oder ehrenamtlich tätig sein.
- Sie handeln im Interesse der Stiftung und dürfen bei Interessenkonflikten nicht abstimmen.
- Die Stiftung veröffentlicht jährlich Tätigkeitsberichte.
- Der Gründer kann optional einen Aufsichtsrat als beratendes und kontrollierendes Organ einsetzen.
Kapitel VI – Vertretung der Stiftung
- Der Präsident des Vorstands kann die Stiftung allein vertreten.
- Bei mehreren Vorstandsmitgliedern ist eine gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
Kapitel VII – Satzungsänderungen
- Änderungen dieser Satzung erfolgen durch Beschluss des Gründers.
Kapitel VIII – Auflösung der Stiftung
- Die Stiftung kann durch Beschluss des Gründers aufgelöst werden.
- Das verbleibende Vermögen wird einer gemeinnützigen Organisation mit ähnlicher Zielsetzung übertragen.
Kapitel IX – Schlussbestimmungen
1. Wirtschaftliche Tätigkeiten
Die Stiftung kann wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, wenn diese den gemeinnützigen Zielen dienen.
Dazu gehören insbesondere:
- Verkauf von Bildungs- und Werbematerialien, Souvenirs, digitalen Produkten und Tokens,
- Vermietung und Verpachtung von Immobilien – PKD 68.20.Z,
- Bildungs- und Tourismusangebote – PKD 91.04.Z, 79.90.C, 93.29.Z,
- Gastronomiebetrieb – PKD 56.10.A, 56.10.B, 56.30.Z,
- Parkplatzbetrieb – PKD 52.21.Z,
- Online-Handel – PKD 47.91.Z,
- Messe- und Eventorganisation – PKD 82.30.Z,
- Werbung und Marktforschung – PKD 73.11.Z, 73.20.Z,
- Verlagstätigkeiten – PKD 58.19.Z,
- außerschulische Bildungsangebote – PKD 85.59.B,
- technische Unterstützungsdienste – PKD 52.29.C,
- Freizeit- und Erlebniseinrichtungen – PKD 93.29.Z,
- Betrieb von Unterkünften und Gästehäusern – PKD 55.30.Z, 55.10.Z.
2. Verwendung wirtschaftlicher Einnahmen
Alle wirtschaftlichen Einnahmen dienen ausschließlich der Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung.
3. Aufsicht
Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Ministers für Klima und Umwelt.
4. Ergänzende gesetzliche Bestimmungen
Für nicht geregelte Fragen gelten die Bestimmungen des polnischen Stiftungsgesetzes.
5. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
Die Stiftung kann sich Verbänden oder Zusammenschlüssen anderer NGOs anschließen.
Transparenzhinweis
Die Veröffentlichung dieser deutschsprachigen Fassung erfolgt freiwillig im Sinne einer transparenten Information über die rechtlichen Grundlagen und den satzungsmäßigen Tätigkeitsrahmen von WOLFDOG4LIFE.
Maßgeblich für rechtliche Beurteilungen ist die polnischsprachige Originalfassung der Satzung.